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Brandschutzplanung

Wir bieten sämtliche Leistungen, welche gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie Qualitätssicherung im Brandschutz bis und mit Qualitätssicherungsstufe 2 notwendig sind. Uns ist dabei wichtig, die Bedürfnisse der Endnutzer optimal abzuholen. Dies spart während dem Bau und vor allem anschliessend im Betrieb und im Unterhalt Kosten.

Wir bieten folgende Leistungen:

  • Überprüfen der Bedürfnisformulierung und der Lösungsstrategie der Eigentümer- und Nutzerschaft.
  • Erstellen des Vorprojekts für den Teil Brandschutz unter Einbezug der übergeordneten Ziele und Rahmenbedingungen.
  • Unterstützung der Bauleitung bei der Festlegung des Qualitätssicherungskonzepts.
  • Überprüfen und Bereinigen der Umsetzung der Fachplanerkonzepte.
  • Erstellen der Unterlagen für den Teil Brandschutz im Baubewilligungsverfahren inkl. der Brandschutzpläne.
  • Überprüfen der Ausschreibungsunterlagen bezüglich Schnittstellen und den wesentlichen Brandschutzanforderungen.
  • Unterstützung der Bauleitung beim Erstellen des Ablauf- und Terminprogramms für die Planung und Ausführung inkl. der erforderlichen Zeit für behördliche Bewilligungen, Inbetriebnahmen von Anlagen, integrale Tests, Mängelbehebung und behördliche Abnahmen.
  • Festlegen der Qualitätssicherungsmassnahmen für den Teil Brandschutz auf Basis des Qualitätssicherungskonzepts und der Qualitätssicherungsschwerpunkte. Erstellen des Konzepts für die Revisionsunterlagen Brandschutz.
  • Überprüfen der Umsetzung der Brandschutzbedingungen in der Ausführungs- und Detailplanung.
  • Prüfen von Funktionsbeschreibungen des anlagetechnischen Brandschutzes und der Matrix für Brandfallsteuerungen.
  • Überwachung und Stichprobenkontrolle der Bauausführung.
  • Organisation, Planung und Durchführung der Inbetriebnahmen, integralen Tests, Mängelbehebungen und behördlichen Abnahmen.
  • Aufbereiten und Übergabe der Revisionsunterlagen Brandschutz und des Gebäudekontrollbuchs an die Eigentümer- und Nutzerschaft.
  • Sicherstellen, dass die Eigentümer- und Nutzerschaft über die Wartungs- und Unterhaltsarbeiten des baulichen Brandschutzes, der Anlagen des technischen Brandschutzes und der haustechnischen Anlagen instruiert worden sind und die Wartung über Wartungsverträge gewährleistet ist.
  • Erstellen und Mitunterzeichnen der Übereinstimmungserklärung Brandschutz zu Händen der Brandschutzbehörde.

persönliche Referenzen